Ja, deshalb würde die
GPL auch nicht greifen. Um auch die reine Benutzung einzubeziehen wurde die APGL geschaffen
Zitat:
Beispielsweise ist so ein Werk ein Content-Management-System, das auf einem Server im Internet läuft. Die Clients haben keinen direkten Zugriff auf die ausführbaren Dateien der Anwendung, sondern nur auf die Ausgabe, daher trifft die Verpflichtung zur Weitergabe des Quellcodes der
GPL nicht zu. Die Verfügbarkeit des Quellcodes für alle Benutzer wird in solchen Fällen durch die AGPL gesichert.