Hi,
also ich weiß nicht... so recht kann ich dem VIdeo mit der Aussage, dass sich der JMStV da die Provider meint, nicht folgen:
Zitat:
Im Sinne dieses Gesetzes
1.
ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert,
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html Hervorhebung von mir
ich bin auch kein Anwalt, aber für mich ist das klar der Webmaster, der die angebotenen Inhalte auswählt, gestatlet und kontrolliert...
Seis drum... die fsm sieht es zudem eher gelassen:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Und ganz ehrlich: Ob Google oder YouTube verklagt werden ist mir egal. WEnn ich ne Abmahnung oder eine Klage am Hals habe wegen meiner Webseite ist mir da nicht ganz wohl zumute.
Heute ist mir schon durch den Kopf gegangen, ob "man" sich im Januar nicht eine Webseite der CDU, SPD usw. genauer anschauen sollte ob ein Verstoß gegen den JMStV vorliegt um diese dann anzuzeigen und vor Gericht zu zerren. VIelleicht würde das ein paar der Entscheider wach rütteln....
Grüße