Mehr als allgemeine Hinweise, wird er aber nicht bekommen.
Da ist es im Patentrecht wie im Zivil- und Strafrecht, oft genug kommt es auf jede Formulierung an, und nicht auf das was man meint. Darum sollte bei solchen Fragen immer ein Fachanwalt befragt werden.
Z.B. ist es in Deutschland so, das das Patent einen gewerblichen Rechtsschutz bietet. Mit anderen Worten, wenn Du ein Programm erstellst, das patentierte Bestandteile hat, z.B. ein bestimmter Schnittstellenchip, dann bekommst Du Ärger wenn Du versuchst damit Geld zu verdienen.
Nutzt Du das Programm in deinem stillen Kämmerlein, kräht kein Hahn danach. Der wird erst wach, wenn Du es an Großmtter, Onkel, Neffe..... verteilst. Du verdienst zwar kein Geld damit, aber der Inhaber des Schutzrechtes hat ein paar Kunden weniger. Und hier geht dann kein Weg mehr an einem Anwalt vorbei.
Gruß
K-H
P.S. Wenn ich mich nicht irre haben es einige wenige "Softwarepatente" über das Eropäische Patent nach Deutschland geschafft.
Bin mir da allerdings nicht sicher.
PPS.
Nähere Informationen finden sich hier:
http://www.patentlyapple.com/patentl...gic-mouse.html
Da ist es nicht ganz einfach, die Technologie,für die es einPatent gibt, und das Design (und das ist nach deutschem Recht eben kein Patent sondern ein Geschmacksmuster) auseinander zu halten. Leider hab ich keine Ahnung wie man nach den entsprechenden Geschmacksmustern suchen muß. Vielleicht hilft das hier weiter:
http://dpma.de/docs/service/veroeffe...m_dt_druck.pdf