Eigentlich wurde ja schon fast alles gesagt. Hier aber vielleicht noch ein paar Detailinfos:
Bist du dir sicher, dass (Aufgrund der firmeninternen Nutzung und dem angestellten Verhältnis) der Quellcode nicht offengelegt werden muss ?
So ziemlich. Es findet in dem Fall ja gar keine Lizenzierung statt. Alleiniger Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte ist die Firma. Diese gibt die Software ja nicht in dem Sinn an ihre Mitarbeiter weiter, sondern die Mitarbeiter handeln als Teil des Unternehmens. Anders sähe es aus, wenn die Firma einem MA erlauben würde, die Software auch zu Hause zu nutzen, o.ä.
Zitat:
Beispiel:
Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode.
Zitat:
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender
Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen,
Das ist der Punkt. Das Übertragen findet nicht statt.
Zitat:
Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ?
Die Lage ist noch restriktiver. Du bist angestellt, demnach hat die Firma die exklusiven Verwertungsrechte und du nicht. d.h. auch du kannst hier nichts einfordern außer, dass man dich als Urheber nennen muss. Insbesondere hast du nicht das Recht den Code oder Teile davon anderweitig zu verwenden.
Zitat:
Testaufbau1:
Ich integriere
GPL Software in meine eigene (für die Firma entwickelte) Software.
- Die
GPL gilt automatisch für das gesamte Projekt [Da ein
GPL Projekt verwendet wird]
- Die Firma erwirbt automatisch die "
GPL Rechte", was heißt sie ist auch an diese gebunden
Die Firma erwirbt keine Rechte. Die hat sie schon. Alle Verwertungsrechte an dem, was du geschrieben hast. Die
GPL ist nun ein Vertrag zwischen deiner Firma und dem Entwickler der
GPL-Software. Der Vertrag sagt "den
GPL-Code darfst du liebe Firma verwenden. Wenn du aber dein Prog weiter gibst (und nur dann!) musst du den Code auch weiter geben und unter
GPL stellen".
Insbesondere bedeutet das, dass die Firma hinterher problemlos den
GPL-Code rauswerfen kann. Und dann ist sie auch nicht mehr an die
GPL gebunden. Einmal unter
GPL weiter gegebener Code kann aber nicht mehr zurück genommen werden.
Zitat:
Frage:
Liegt es somit nur im Ermessen des Entwicklers sowie der Firma (Sprich derzeitige "Softwareinhaber" die Software weiter zu verbreiten
Ja. Die einzige Lizenz, die hier etwas anderes vorschreibt (und mir bekannt ist) ist die AGPL.
Zitat:
Testaufbau2:
GPL Sofware wird als "Standalone Programm" entwickelt und startet nach der ausführung nur andere .exe Dateien.
- Die
GPL gilt nur für das Projekt in dem die
GPL Software verwendet wurde, nicht für die externe .exe die damit gestartet wurde
- Die Firma erwirbt in diesem Falle natürlich auch die "
GPL Rechte", kann aber maximal nur verpflichtet werden den Quellcode vom "Loader" herauszugeben, nicht jedoch für die .exe worauf das Programm zielt.
Wenn du Programme nur startest, ist das kein Problem. Die gestarteten Programme müssen selbstverständlich nicht unter die
GPL. Ansonsten dürftest du ja kein
GPL-Prog schreiben, das Word startet...
Zitat von
cookie22:
wie definiert sich "lauffähig"?
reicht es wenn man das programm ohne plugin starten kann oder muss es auch einen zweck erfüllen?
Ich hab mich jetzt nicht durch den Lizenztext gequält, vermute aber, dass es so genau nicht drin steht. In so einem Fall muss man den Vertrag eben auslegen ==> Das ist Auslegungssache. Ich würde aber letzteres herauslesen.
mfg
Christian