Ersetze das "erwerben" durch "unterwerfen" dann wird der kausale Zusammenhang deutlicher.
Zu deiner Frage im Fall 1:
Ich programmiere etwas. Niemand kann mich zwingen, irgendetwas weiterzugeben. Wenn ich aber etwas weitergebe und da ist was mit
GPL dabei, zwingt mich die
GPL auch den gesamten Sourcecode weiterzugeben. Somit liegt es immer in meinem Ermessen, ob ich etwas weitergebe.
Die
GPL zwingt mich nicht zum Veröffentlichen/Weitergeben, sie bestimmt nur den Umfang, wenn ich es weitergebe.
Somit ergeben sich keine Nachteile bei der Verwendung innerhalb eines festen Kreises, der eh vom Sourcecode Kenntnis haben darf. Aber das wurde hier auch schon erläutert.
Zum Fall 2:
Habe ich eine Anwendung, die völlig ohne Sourcen mit
GPL auskommt, dann unterliegt diese auch nicht der
GPL. Schreibe ich jetzt für diese Anwendung ein Plugin, wo Sourcen mit
GPL benutzt werden, dann gilt für das Plugin auch die
GPL - die Anwendung selber bleibt unberührt davon.
Das ist auch logisch, weil man ja ansonsten jede Software, die Plugins unterstützt, der
GPL unterwerfen könnte.
Somit würde es sich anbieten die
GPL-Teile in Plugins auszulagern. Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein.
Rechtsverbindlich bestätigen wird dir das hier wohl niemand - ich auch nicht.
Aber dazu hat man ja auch die Möglichkeit einen RA zu konsultieren oder sogar den Urheber der Sourcen zu kontaktieren.