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LimeBulls

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Delphi XE Architect
 
#9

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 19:37
Ich fasse es nochmal geordnet zusammen und editiere nach Beendigung der Diskussion den ersten Post mit dem Ergebnis.

Ordentliche Darstellung der Fakten & Ziele:


Ziel:
GPL Programm zu integrieren, ohne den gesamten Quellcode offen zu legen.

Vorliegendes GPL Programm:
Auch selbst lauffähig, wurde modifiziert und stark gekürzt.

Firmenprogramm:
GPL Programm macht ca. 10 % (Wenn überhaupt) des Quellcodes aus und dient nur der grafischen Darstellung von Projekten, welche durch die Ansicht gestartet werden.

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Derzeitige Auswertung der Situation:


Um die Zielvorgabe zu erreichen ist nicht möglich die GPL Software direkt zu integrieren.

Möglichkeiten:

1.)
"Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL"
Wobei sich mir nun die Frage gestellt hat ob die MPL auch die Offenlegung des gesamten Codes verlangt.

Zitat:
I WANT TO DISTRIBUTE SOFTWARE WHICH IS AVAILABLE UNDER THE MPL, EITHER CHANGED OR UNCHANGED, WITHIN MY ORGANIZATION. WHAT DO I HAVE TO DO?

Nothing. The right to private modification and distribution (and inside a company or organization counts as 'private') is another right guaranteed by software freedom. "You should also have the freedom to make modifications and use them privately in your own work or play, without even mentioning that they exist."

Quelle:
http://www.mozilla.org/MPL/mpl-faq.html | Danke an jaenicke
Zu Deutsch: Nein sie verlangt nicht die Offenlegung.

2.)
Zitat:
Man schreibt ein Interface, das das GPL-Werk nutzt. Dieses Interface muss, da es ein abgeleitetes Werk ist, ebenfalls unter der GPL stehen.

Dieses Interface nutzt "auf der anderen Seite" Include-Files die unter der LGPL stehen. Diese Include-Files dürfen dabei kein abgeleitetes Werk aus dem originalen GPL-Werk darstellen, d. h. nicht auf der ersten Arbeit basieren sondern von dieser vollständig unabhängig sein. Nur triviale Dinge dürfen somit identisch sein.

Das kommerzielle (oder unter einer anderen Lizenz) stehende Werk nutzt dann nur und ausschließlich die unter der LGPL stehenden Includes und Aufrufe. Es darf somit entsprechend der Lizenzbestimmungen unter einer beliebigen Lizenz stehen.

Quelle:
http://hydra.geht.net/tino/howto/gpl/ | Danke an Mithrandir
Wobei sich mir nicht ganz erschließt wie dies in meinem Fall geschehen sollte.

Ein Interface mit include Befehlen die unter der LGPL stehen und nicht abgeleitet aus dem GPL Werk (In diesem Beispiel Coverflow) sein dürfen.

Ich versteh den Inhalt nicht ganz.... bei einzelnen Funktionen könnte ich mir das zusammenreimen, aber bei dem Beispiel der Coverflow-Applikation liegt das "Interface" quasi schon vor und dieses wird in mein Firmenprogramm (Quasi das Interface ?) eingebunden und genau DAS möchte ich nicht offenlegen.

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Résumé/Bester Lösungsvorschlag:

Wenn ich den modifizierten Quellcode welcher unter der GPL steht in meiner Applikation verwende und als Unit in mein Projekt einbinde steht dieser Quellcode dann unter der MPL (?).

Ich muss somit den Quellcode nicht veröffentlichen.

Geändert von LimeBulls (12. Dez 2010 um 19:41 Uhr)
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