Also da in Deutschland keine(tm) Softwarepatente existieren, ist es AFAIK hier erst einmal kein Problem.
Probleme bekommst du, wenn du ein solches Programm dann z.B. in den USA vertreibst. Denn dort greift das Patent.
Aber IANAL, genauer kann dir das nur ein Rechtsanwalt sagen.
Erstmal Danke für deine hilfreiche Antwort
Die Einzige Frage welche zur
GPL nun noch aufkam ist, ob der gesamte Quellcode welcher aus der Modifizierung erfolgt unter die
GPL gestellt werden muss (Und somit offengelegt werden muss) ?
In Deutsch:
Ich möchte eine Coverflowapplication (Steht unter GPL3) in ein Firmenprogramm integrieren.
Muss ich somit nur den modifizierten Quellcode für Coverflow freigeben oder die gesamte Applikation worin das
GPL Produkt mit eingebunden ist (Und auch selbst lauffähig wäre) ?
Das wäre natürlich ein Sicherheitsaspekt, welcher mir die Integration nicht ermöglichen würde.
(Sofern gesamte Quellcode freigegeben werden müsste.)
Nach 30 Minuten googlen und lesen der Lizenzbedingungen ging nur hervor, dass die Modifizierungen ebenfalls unter die GNU fallen müssten.
Darin steht jedoch nicht in welchem Umfang.
(Gesamte Applikation oder nur den modifizierten Sourcecode des
GPL lizensierten Produkts)