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himitsu

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#12

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 18:32
Bei sowas sollte man vorher lieber mit dem Arbeitgeber dieses vertraglich regeln.

Wenn du gehst hast du es nun schwer dein "Werk" wieder mitzunehmen, es sei denn es wurde vereinbart, daß dieses quasi in beinem Besitz verbleibt, also du die kompletten Rechte besitzt und es ihnen notfals zu verkaufen.


PS: Bei einer ehemaligen Firma stehen ein paar selbst entwickelte und gebaute Überwachungsanlagen.
Die Geräte arbeiten immernoch da, aber die Bau- und Schaltpläne liegen bei mir.
Nja, es war nie vereinbart, daß auch diese Pläne an die Firma übergehen, also wenn sie jetzt mal Probleme haben, dann können sie sich gern bei mir melden. (die nötigen Kontaktdaten stehen notfalls an den Geräten dran)
Ganz m Ernst, es war nicht grade ein sehr schönes letztes Jahr dort, da sah ich dann auch nicht ein mein Zeug (geistiges Eigentum) dort zu lassen.
$2B or not $2B
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