Wenn ich privat mein Wissen verwende, das ich mir zwangsweise durch Arbeit in der Firma angeeignet habe, kann daraus zunächst kein Konflikt entstehen. Ich kann mich nicht dagegen wehren, dazuzulernen. Um beim Haus zu bleiben: Wenn ich als Maurer irgendwo arbeite, und dadurch gerade Wände hochziehen kann, dann darf ich mit den Skills auch meine eigene Wand hochziehen, und die des Nachbarn gegen Bezahlung auch.
Anders sieht es mit
IP (also 'Intelectual Property') meines Arbeitsgebers aus. Ich kann nicht einfach Firmengeheimnisse privat verwenden. Das bedingt die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.
Ich darf also nicht die geheime Mörtelmischung meiner Firma verwenden, um die Wand hochzuziehen. Geht das nur mit dieser Mörtelmischung, habe ich Pech gehabt.
Weiterhin darf ich natürlich keine Komponenten verwenden, auf die ich während meiner Arbeit Zugriff habe. Da jabe ich aber keinen Konflikt mit meiner Firma, sondern mit dem Anbieter dieser Komponente.
Als Freelancer hat man das 'Glück', i.A. einen Werksvertrag für Individualsoftware einzugehen, auch wenn dies nicht explizit vereinbart ist. Hier kann man einen Trick anwenden, um die geleistete Arbeit nochmals vergolden zu lassen: Sobald man mit der Firma in Verhandlungen tritt, erstellt man parallel und mit Hochdruck eine Standardkomponente, die genau diese Arbeit erfüllt (oder einen Teil davon). Bei der konrekten Vertragsausarbeitung erstellt man das Werk mit Hilfe einer bestimmten Standardkomponente (welcher wohl?) und achtet dabei darauf, das der Umfang des Werksvertrages einer Überprüfung bezügl. Wucher standhält.
Beispiel: Ich soll ein WaWi entwickeln. Ich merke, das die entscheidene Komponente ein ERP-Framework ist. Ich entwickle das und biete das WaWi an, indem ich das
Wuppdi-Framework für einen kleinen Betrag X anbiete, sowie die Anpassung für einen Betrag Y.
X und Y sind faire Preise.