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jfheins

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#110

AW: Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht

  Alt 1. Dez 2010, 20:00
2) Im Impressum kann man sich vom Inhalt dritter distanzieren(z.B. links auf ne andere seite). Das ist wichtig, da du im Falle des Falls sonst angezeigt werden kannst.
Das ist nicht ganz richtig - korrekt muss es so lauten:
Zitat:
Im Impressum kann man sich zwar von den Inhalten von Links distanzieren, aber diese Klausel ist nichtig. Für Links mit strafbarem Inhalt bist du haftbar, soweit du sie selbst gesetzt hast oder du darauf hingewiesen wurdest. Man kann sich bei jedem Link einzeln distanzieren, aber nicht für alle Links pauschal!
http://www.daniel-rehbein.de/urteil-...t-hamburg.html

Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.
So steht es in einem vorher erwähnten Artikel. Woher bekomme ich den dann? Und wenn ich einen finde, dann wird das doch nicht kostenlos sein?!?!
Udo Vetter dazu:
Zitat:
Ganz untätig bleiben können Blogger aber nicht, sollte der JMStV am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wer nicht nur auf rein privater Ebene ins Internet schreibt, muss einen Jugendschutzbeauftragten nennen und eine E-Mail-Adresse angeben, über die der Beauftragte schnell erreichbar ist. Der Jugendschutzbeauftragte soll zwar die nötigen Fachkenntnisse haben. Das bedeutet aber nicht, dass er hierfür eine besondere Fortbildung nachweisen muss. Jeder Blogger, der sich die Fachkenntnisse zutraut (und wer tut das nach Lektüre dieses Beitrags nicht?) kann demnach sein eigener Jugendschutzbeauftragter sein.
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