Umgekehrt hat man als deutscher Bürger sehr wohl das Recht, Häuserwände von öffentlichen Plätzen aus nach Lust und Laune abzulichten und zu veröffentlichen.
Könntest du auch bitte den relevanten Paragraphen und das Gesetz nennen? Soweit ich es bisher verstanden habe gibt es nämlich überhaupt kein
Recht darauf sondern vielmehr kein explizites Verbot. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Gruß vom Krümelkacker