Aber Andreas kann ja sein Plugin soweit optimieren das der Crack-Check gepatcht wird
Womit er mit dem angepaßten UrhG in Dtl in Konflikt geraten dürfte. Was dann wiederum Emba die Möglichkeit gibt rechtlich gegen ihn vorzugehen.
Ich weiß, daß ich maximal über TOR eine freie Emailadresse registrieren und über diese einen kostenlosen Webspace laufenlassen würde oder ggf. über diese Emailadresse bei SF.net ein Projekt machen würde (was Emba aber auch nicht recht sein dürfte) ... als Autor würde ich mich sicher nicht zu erkennen geben, wie es bspw. der Autor von "Delphi Distiller" gemacht hat.