Als Stammkapital kann betriebliches Inventar angegeben werden, jedoch muss hier bei der Abschreibung auf den Erhalt des Stammkapitals geachtet werden. Soweit ich noch aus den Gesellschaftsrecht weiss.
Gut, daß es erwähnt wurde. Bei einer UG geht das nicht! Ist eine der spezifischen Einschränkungen.
Übrigens ist das mit dem Erhalt des Stammkapitals relativ. Kaufst du ein Auto für - da es sich einfach rechnet - 25000 EUR, würde das reichen, aber schon am ersten Tag an Wert verlieren. Uns wurde es so erklärt, daß in diesem Fall ohnehin die Gesellschafter entsprechend ihres Anteils "haften".
Ein Thema sollte bei der Gründung der GmbH auch sein, dass man als Geschäftsführer natürlich ein Angestellter seiner GmbH ist, und somit ebenfalls sich ein regelmäßig Gehalt zahlen muss, für welches natürlich auch Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.
Der Geschäftsführer
muß meines Wissens nach keinesfalls Angestellter sein, aber wenn er es ist, gelten obige Aussagen. Abgesehen davon scheint es steuerliche Vorteile zu bieten,
wenn der GS auch Angestellter ist. Zumindest hat unser Steuerberater das so empfohlen, so daß ein Vertrag mit vorläufiger unentgeltlicher Tätigkeit gemacht wurde (als ich noch GS war) ...
Kleiner Nachtrag:
"Vorsatz" ist übrigens
IMHO vornehme Umschreibung von "in krimineller Absicht".
Im Zweifelsfall wird das aber eben
im Nachhinein von einem Gericht entschieden. Und "vor Gericht und auf hoher See" ...