alles zu kurz...
..Stammkapital greift doch nur bei wirtschaftlicher Mißwirtschaft oder??? Ich kann mich doch aus Haftungsgeschichten nicht drücken, nur weil ich ne GmbH habe? Sprich bei einem wirklich großen Schaden ist es egal, ob GmbH oder nicht -> weil zahlen muss ich in jedem Fall!
Misswirtschaft ? Bist Du etwa in der Politik tätig ?
Anders als dort gilt : Du haftest bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz etc. auch privat. Liegt der gemachte Fehler unterhalb dieser Schwelle, dann (zumindest bei GmbH usw.) wird nur in Höhe des Stammkapitals gehaftet. Konsequenz ist z.B. folgende : Du schreibst Virus (wird ja hier auch oft danach gefragt
), dann ist der verursachte Schaden Vorsatz. GmbH hin oder her : du blechst ALLES. Zuerst ist das Stammkapital dran und dann eventuell sogar das Häuschen vom "Alten".
Anderer Fall : das Programm rechnet falsch und verursacht deshalb einen Schaden. Das wäre leichte Fahrlässigkeit, weil Du es nicht genau genug überprüft hast. Sagen wir : Schaden 1.000.000 EUR. Bei GmbH wäre dann bei 25.000 EUR Schluss. Mehr gibts dann eben nicht. Ohne ist 1.000.000 fällig. Hört sich vielleicht gut an, aber : GmbH ist teuer, lukrativ für Steuerberater, Finanzamt etc., aber wer zahlt das ?
Um beim Thema zu bleiben : bei Berufshaftpflicht gilt ähnliches. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind wohl kaum zu versichern. Wäre ja noch schöner : schreibe Keylogger um Passwörter auszuspähen oder irgendwas, um fremde Programme zu manipulieren (beides beliebte Themen hier) und vorher wird Versicherung gemacht, um den eigenen Schaden zu begrenzen. In diesen Fällen wird Dir wohl die Versicherung "Vorsatz" unterstellen und nicht bezahlen. "Vorsatz" ist übrigens
IMHO vornehme Umschreibung von "in krimineller Absicht".