Der Quelltext, sofern man diesen selber geschrieben hat, gehört immer mir selber.
Beim compilieren setze ich aber einen Compiler ein und da gibt es von Emba aktuell z.B. Schulversionen.
Bisher habe ich bei allen Versionen (wenn dem so war) den Hinweis bekommen, dass diese nur für die private und nicht kommerzielle Verwendung eingesetzt werden dürfen.
Siehe dazu auch die aktuellen Urteile bzgl. der Router-Hersteller, die den Source nicht veröffentlicht hatten und per Gericht dazu verdonnert wurden.
Klar schreibe ich das Programm, aber bestes Beispiel sind doch die ganzen Softwarelizenzen (
GPL,
LGPL, etc.)
Benutze ich Code in meinem Prog, wo die Lizenz mir sagt, dass muss dann OpenSource werden, dann ist das so. Somit kann auch der Hersteller des Compilers dieses durchaus einschränken, weil da zu 100% immer ein kleiner Teil vom Hersteller drin ist.
Fraglich ist aber ob hier der Fall genauso liegt wie bei der OEM-Bundelung von MS (in Deutschland unwirksam) oder die Untersagung des Weiterverkaufs von Software.
Ansonsten würden die ganzen
GPL ad absurdum geführt, weil ich immer sagen würde, dass ich das von wem auch immer bekommen habe und da war die Lizenz nicht dabei und damit für mich eben ohne Auswirkung.