@DelphiLaie
Ich bin wahrscheinlich weit und breit der einzige, der Delphi "out of the Box" nutzt. Dann sind in meinen Programmen (Exen) immer auch Bestandteile, die von BorEMCodwemauchimmer stammen. Und da vermute ich doch stark, daß man mir den Verkauf (und oder Verbreitung) dieser Programme untersagen kann, wenn ich nicht eine "verkaufsfähige" Version von Delphi erworben habe, und diese natürlich zur Erzeugung der Compilate eingesetzt habe.
Das ist naheliegend, aber nicht zwingend, denn immerhin haben ja nicht Borland & Co., sondern
Du den Löwenanteil an der Erstellung
Deines Programmes, unbeschadet natürlich des gewaltigen Aufwandes, eine solche
IDE zu erstellen.
Noch einmal, auch wenn es vielen verdammt schwerfallen sollte, das zu verinnerlichen: Es gilt zunächst einmal nur das Urheberrecht als Gesetz. Weitergehende Einschränkungen, sofern überhaupt zulässig, über sog. Lizenzvereinbarungen bedürfen der Vertragsform. Eine "Überraschung" nach dem Kauf ist kein Vertrag bzw. wird den Anforderungen hinsichtlich eines Vertrages nicht gerecht, und das bloße Setzen eines Häkchens wird n.m.W. von der Jurisprudenz tendenziell ziemlich einheitlich nicht als Vertrag gewertet. Schließlich ist es mittlerweile usus, daß Software in bestimmter Weise grob mangelhaft ist und man über diesen Mangel nicht vorab informiert wird, was dem Betruge schon recht nahe kommt. Der Mangel besteht darin, daß sich die Software ohne diese m.E. eindeutig abgepreßte Zustimmung nicht nutzen läßt. Natürlich kann man den - i.d.R. verschwiegenen - Produktmangel beim Softwarehändler geltend machen und die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, nur möchte man i.d.R. die Software ja auch wirklich nutzen, und ein gesetztes Häkchen stellt im späteren Betrieb des Programmes keinen Mangel (mehr) dar.
Natürlich möchten Softwareproduzenten, über das Urheberrecht hinausgehend, daß die Kunden nach ihrer Pfeife tanzen, doch mit abgepreßten "Zustimmungen", die kaum als Vertrag bezeichnet werden können, ist das ein einziges, juristisch höchst angreifbares Schmierentheater.
Etwas anderes ist natürlich eine
explizite Lizenzvereinbarung im Rahmen eines sog. Wartungs-/Nutzungsvertrages. Aber auch unter diesen Umständen sind arrogante Herstellergebahren nicht grenzenlos.
Wobei natürlich erst einmal nachgewiesen werden muß, daß die Compilate mit der fraglichen Delphi-Version erstellt wurden.
Borland & Co. werden sich bei kleinen und mittleren Programmen mit überschaubarem Kundenkreis gewiß nicht die Mühe machen, einen gerichtskonsistenten Beweis dafür anzutreten zu versuchen.