Dann verkauft man aber nicht D7PE sondern das Medium der Zeitung. Aber die Tatsache, dass man dann etwas (für ein sonst kostenloses Produkt) bezahlt hat, hebt nicht die Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen auf.
Aber Markus, ob man ein Produkt verschenkt, verkauft oder sonstwas, hat doch überhaupts nichts mit seiner
Nutzung zu tun! Ergo greifen die Nutzungsbedinungen für den Eigentumswechsel gar nicht. Sollten jene tatsächlich solche Klauseln enthalten, dann gehen sie über die eigentliche Nutzung hinaus und sind - ich werde stereotyp, aber es ist dennoch so - unwirksam.