Afaik brauchst du auch bei D7 min. eine Pro-Version, um verkaufen zu dürfen.
Eine solche Einschränkung ist/wäre rechtswidrig und damit null und nichtig, auch wenn sie tausendmal in irgendwelchen - ohnehin in den seltensten Fällen rechtskräftigen - sog. "Lizenzvereinbarungen steht, auch dann nicht, wenn die Lizenzvereinbarung tatsächlich wirksam sein sollte, denn dann wäre sie eine unbillige Benachteiligung des Käufers. Sie verstößt zudem gegen den sog. "Erschöpfungsgrundsatz", was bedeutet, daß die vertraglichen (Lizenz-)Vereinbarungen sich nicht auch noch auf nachfolgende Verträge auswirken können/dürfen. Mit anderen Wörtern: Man darf also prinzipiell
jede Software, die man einmal gekauft hatte, auch weiterverkaufen.
Macht Ihr, die Ihr sonst auch sehr scharf und kritisch denken könnt, Euch doch bitte nicht immer zum unkritischen Handlager arroganter Produzentengebahren!