Auch wenn halb
OT:
Handbuch MUSS mitgeliefert werden.
Wenn eine Software ohne Handbuch nicht bestimmungsgemäß bedient werden kann, ist das ein Sachmangel, wenn eben solches Handbuch fehlt. Ist das Handbuch nicht dazu geeignet, die Software bestimmungsgemäß zu bedienen, ist das auch ein Sachmangel. MUSS ist also relativ, aber besser ist es... und ein schlechtes Handbuch macht genauso Ärger.
Ausnahme scheint Software zur Maschinen und Anlagensteuerung zu sein, dort ist es wohl Pflicht, weil die Software die Richtlinien für Anlagen- und Maschinen-Dokumentationspflicht "erbt".
(PS: Alles nur gegurgelt und zusammengereimt)