Ob nun die Seiten temporär zwischengespeichert und somit offline abrufbar sind oder ob man sich die Seiten direkt irgendwo gezippt runterlädt ist soweit erstmal kein Unterschied.
Das ist an sich ja schon mal eine gewagte Hypothese, Begründung wäre nicht schlecht. Ich denke eher, das ist irgendwo in der rechtlichen Grauzone. Je nach Auslegung des Gerichts kommt da wahrscheinlich etwas völlig anderes bei heraus...
Zitat:
Wie du richtig gesagt hast wäre erst das weiterkopieren der runtergeladenen Inhalte in manchen Ländern eine Urheberechtsverletztung. Aber auch erst dann, wenn man dies weiterverbreitet, was auch durch die temp-Files geschehen kann.
Auch Temp-Files sind rechtlich übrigens auf dünnem Eis. Der Grund, dass man nie von Klagen hört, ist vermutlich eher, dass es schwer bis unmöglich nachzuweisen ist, ob ein Browser Temp-Files angelegt hat, ohne Zugang zum Rechner zu haben und kaum jemand Interesse daran hat. Für Abzocker gibt es einfacherere und lukrativere Methoden.
Ich glaube es gab mal ein Urteil dazu, warum das Kopieren eines Programms in den
RAM keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Begründung war afair, dass diese Vervielfältigung nicht zum Erstellen einer dauerhaften Kopie dient, sondern lediglich zum Zwecke der Ausführung geschieht, für die der Vorgang erforderlich ist.
Das wäre bei einem herunterladbaren
DP-Archiv aber eher nicht der Fall.