http://www.discountmarkenschutz.de/p...meldung-d.html
irgendwie kommt mir das zu billig vor,
jedenfalls kann ich von den bekannten 300 € nirgends was finden
Zitat:
Bei Gleichnamigkeit gilt in der Regel der Prioritätsgrundsatz. Nur bei überragender Verkehrsgeltung (mit einem Bekanntheitsgrad von ca. 80 % und mehr) kann sich auch der prioritätsjüngere Rechtsinhaber durchsetzen.
Zitat:
Auch Pseudonyme genießen namensrechtlichen Schutz, wenn sie Verkehrsgeltung erlangt haben.
Ob ich 80% erreiche oder bekannt genug bin?
Zitat:
Die gezielte sittenwidrige Blockade von Domains, die Rechte Dritter verletzen, um sie dann diesen Dritten gegen „Lösegeld“ zu überlassen, wird „Domain-Grabbing“ genannt. Das Opfer braucht sich darauf nicht einzulassen, sondern kann die kostenfreie Domainfreigabe verlangen; zudem ist Domain-Grabbing strafbar (Kennzeichenrechtsverletzung, Erpressung).
klingt doch nett
Quelle: Lehrveranstaltung SS 2010