... BTW: es gibt kein Gesetz das es mir verbietet, mit einer 10m-Leiter durch die Strassen zu ziehen und Fotos zu machen. Es gibt auch kein Gesetz das es mir verbietet, einen Kumpel mit 10m-Leiter mitzunehmen, mich vor einem Haus auf die Leiter zu stellen und fotografieren zu lassen. Anschliessend stelle ich die Bilder ins Netz. Rate mal was mir der Hausbesitzer anhaben kann: gar nichts.
Nun,
das sehe ich anders. Genau dies wird durch das "Panoramagesetzt"
nicht abgedeckt.
Ich gehe mal davon aus, du meinst die "Panoramafreiheit". Dieses Gesetz ist allerdings erstens nach meienr Information nur bei urheberrechtlich geschützten Bauwerken anzuwenden, und zweitens dürfte die Kamerahöhe von 2.5m bei Google Streetview wohl kaum unter die Definition einer "nicht ohne technische Hilfsmittel zugänglichen Stelle" fallen, denn ein 2m großer Mensch kommt ca. auf die selbe Höhe, wenn er mit nach oben ausgestrecktem Arm ein Foto macht.
Btw: Die Diskussion dreht sich imo im Kreis...