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Klaus01

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#4

AW: FFmpeg Lizenz?

  Alt 19. Aug 2010, 14:25
Wenn ich das richtig deute.
Quelltext und Lizenz.
.. und die DLL dynamisch Linken.

Grüße
Klaus

Quelle: LGPLv3 deutsch

Zitat:
4. Kombinierte Werke

Sie dürfen ein betroffenes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die insgesamt die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Zurückbilden (“reverse engineering”), um derartige Modifikationen von Fehlern zu bereinigen, nicht wirksam einschränken, wenn Sie außerdem alle folgenden Handlungen ausführen:

a) Versehen Sie jedes Exemplar des kombinierten Werks mit einem prominenten Hinweis, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Benutzung durch diese Lizenz abgedeckt werden.

b) Legen Sie dem kombinierten Werk ein Exemplar der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.

c) Für ein kombiniertes Werk, das bei Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, fügen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek diesen Hinweisen hinzu sowie einen Verweis, der den Anwender zu den Exemplaren der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments führt.

d) Führen Sie eine der folgenden Handlungen aus:

0. Übertragen Sie den korrespondierenden Minimalquelltext gemäß den Bedingungen dieser Lizenz und den korrespondierenden Anwendungs-Code in einer Form und gemäß Bedingungen, die den Anwender erlauben, die Anwendung mit einer modifizierten Version der gelinkten Version neu zu kombinieren oder zu linken, um ein modifiziertes korrespondierendes Werk zu erzeugen, auf eine Weise, wie sie in §6 der GNU GPL spezifiziert ist, um korrespondierenden Quelltext zu übertragen.

1. Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus, um mit der Bibliothek zu linken. Ein geeigneter Mechanismus ist ein Mechanismus, der (a) zur Laufzeit ein Exemplar der Bibliothek verwendet, das sich bereits auf dem Computer des Anwenders befindet, und (b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek, die mit der gelinkten Version schnittstellenkompatibel ist, korrekt arbeiten wird.

e) Stellen Sie Installationsinformationen zur Verfügung – allerdings nur dann, wenn Sie dazu ansonsten gemäß §6 der GNU GPL verpflichtet wären, und nur in dem Maße, in dem derartige Informationen benötigt werden, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks installieren und ausführen zu können, die durch erneutes Kombinieren oder Linken der Anwendung mit einer modifizierten Version der gelinkten Version erzeugt wurde. (Wenn Sie Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen dem korrespondierenden Minimalquelltext und Anwendungs-Code beiliegen. Wenn Sie Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in einer Form zur Verfügung stellen, die in §6 der GNU GPL für das Übertragen des korrespondierenden Quelltextes spezifiziert wurde.)
Klaus
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