Passanten sind zu Fuß unterwegs.
Wieso? Wo steht das?
Passant. Wenn du deine Meinung mit eigenwilligen, aber falschen Interpretationen stützen willst, sollte das zeigen, auf was für einem Ast dein Argument sitzt.
Einen Sichtschutz kannst du dir auch gegen das Google-Streetview-Auto aufbauen, wenn dir danach die Laune steht.
Ein "normaler" Sichtschutz reicht aber bei Google StreetView nicht. Wie gesagt, es ist eine 2.5m hohe Kamera, die dich in deinem Garten über deinen Sichtschutz drüber fotographiert.
@JasonDX: Der von mir zitierte Paragraph ist eine Ausnahmeregelung zu deinem Paragraphen. Ergo ist der von dir zitierte Satz hier nicht anzuwenden.
Du solltest das interpretieren vllt. doch wieder dem Rechtsverdreher überlassen, der weiß wenigstens wenner was verdreht:
Zitat:
§22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
§23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Mein Absatz bezieht sich also auf Situationen, in denen du ein Bildnis ohne Zustimmung der abgebildeten Personen
nicht veröffentlichen darfst. Ergo liegst du falsch.
greetz
Mike