Was irgendein Rechtsverdreher meint, ist für mich eigentlich unerheblich. Was für mich zählt, ist, was im Gesetzestest steht (der ist hier meiner Meinung nach ziemlich eindeutig) und wie die Gerichte entscheiden.
Ich denke, dass du erstmal recht hast. Ich denke auch nicht das
irgendein Rechtsverdreher die Wahrheit für alles ist. Und der der Gesetztestext scheint erstmal eindeutig. Aber ich denke auch, dass dieser Gesetzestext - wie bei dem Link erwähnt - nicht ganz der Situation genügt. Denn StreetView ist nicht
ein Bild. Das macht meiner Meinung nach den Unterschied und die zumindest diskutierbare Lücke in dem Gesetz auf.
Gruß, Chris