Rechtlich erlaubt heist aber noch lange nicht, dass man es gutheisen muss.
Natürlich nicht, das habe ich ja auch nicht gesagt. Ich wollte nur klarstellen, dass "Verstoß gegen geltendes Recht" kein gültiges Argument gegen Streetview ist.
Und die von Dir genannte rechtliche Grundlage geht auch nicht von einer flächendeckenden Erfassung, sondern von einer Einzelfallregelung aus.
Hast du dafür auch einen Beleg? Und wieso ist das überhaupt ein Unterschied? Sag mir, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich zufällig auf dem Bürgersteig laufe, wenn das Google-Auto vorbeifährt, selbst wenn die Erfassung flächendeckend wäre (was sie noch längst nicht ist)?