Auch wieder war. Aber es ist ja sogar eine Telefonnummer gefordert und reicht ein Kontoaktformular oder muss auch eine E-Mail Adresse angegeben sein?
Nach einem BGH-Urteil muss es woll auch genügen, wenn Du anstelle einer Telefonnummer ein Kontaktformular schaltest, über das Du aber zwingend schnell antworten musst. Die Angabe einer eMail-Adresse ist zwingend.
[edit]Dieser zweite Kommunikationsweg fällt im übrigen bei eingeschränkten Impressumspflicht weg, was schon das deaktivieren von Werbung sein kann... hier im übrigen alles gut nachlesbar[/edit]