Hallo Bernhard,
Zitat von
Bernhard:
Ein wichtiger Grund die libmysql.dll zu vermeiden ist die
GPL-Falle von
MySQL. Nur wenn man alles selbst macht und diese
DLL nicht benötigt ist man aussen vor.
Ich denke, dass ich mich diesbezüglich gleich in mehreren Grauzonen befinde.
1. Entwickle ich freiberuflich für ein Ingenieurbüro Software, die nicht weiterveräußert wird. Da ich dort auf Stundenbasis arbeite und nicht nur Software schreibe, dürfte es nicht einfach sein, einen kommerziellen Nutzen zu beweisen. Na ja, eigentlich schon, ich sag' ja Grauzone.
2. Ist in der Firma schon ein
MySQL-Community-Server installiert (über die Zeiterfassungssoftware), der dafür verwendet wird.
Soweit ich weiß, wurden auch für den Server keine Lizenzgebühren entrichtet aber ich würde mal aus dem Bauch vermuten, dass das im Streitfall eher ein Problem für den Entwickler der Zeiterfassungssoftware wäre.
@Himitsu:
Zitat von
Himitsu:
Dein MysqlVarArray ist also unnötig.
mysql.pas ist doch gar nicht von mir.
Nehme ich doch nur um mit meinem Quasi-DirectSQL-Wrapper auf libmysql.dll zuzugreifen. Und DirectSQL ist auch nicht von mir.
Das heißt aber, dass man den RES->
RAM-Ansatz doch mal probieren sollte, oder?
Zitat von
Himitsu:
sqlClient.Free; // das disconnect könnte man im Free mit unterbringen
Nee, es können ja über die Clientinstanz nacheinander verschiedene DBs verwendet werden. Ich lasse die Connections nicht offen, da das bei 40 Mitarbeitern und 4-5 verschiedenen Anwendungen pro Mitarbeiter etwas zuviel für den Community-Server wäre. Also disconnect ständig und free nur beim Schließen der Anwendung.
@mkinzler:
Zitat von
mkinzler:
Die Kompos von DevArts nehmen, welche ohne den Client funktionieren
Das ist so "visuelles Zeug", oder? Mag ich nicht so gerne bei
DB-Sachen, ist aber Geschmackssache.
Nochmal was zur Lizenzproblematik. Gibt es eigentlich Fälle in denen
MySQL/Sun/Oracle Unternehmen erfolgreich verklagt hat, weil sie für den eigenen Gebrauch die kostenlosen Versionen von Server/Client benutzt haben? Habe ich jetzt noch nicht gehört, was natürlich kein Freibrief ist. Wobei es wohl schon hauptsächlich um die kommerzielle Nutzung einer Software geht.
Wer ein Closed-Source-Projekt auf Basis von
MySQL kostenlos verbreitet, wird sicherlich kaum ein lizenzrechtliches Problem bekommen.
GPL hin oder her. Ohne Streitwert sicherlich auch kein Verfahren obwohl damit die
GPL natürlich eigentlich verletzt ist.
Was ist eigentlich mit den Myriaden
MySQL-Servern auf Webservern, die kommerziell mit Closed-Source-Shopsystemen genutzt werden?
Grüße,
Uwe