Wenn ein Begriff schon in aller Munde ist, dann ist der quasi schon alleine durch seine Bekanntheit geschützt.
Genau. Und wenn man den Begriff in Deutschland durch das DPMA aus genau diesem Grund nicht schützen lassen kann, dann klopft man freundlich an die Tür der OAMI (EU), und lässt sich das eben dort schützen. Bis der Löschungsantrag durch ist, kann man lustig Abmahnungen verschicken:
http://mias-recherchen.blogspot.com/...ildoparty.html