beim Markenrecht ist es wie beim Patentrecht, der "Geschädigte" muß die "Schädigung" und den "Schädiger" zunächst einmal finden.
Um das Beispiel "Exxell" aufzugreifen, eine Diskette auf dem Schulhof, oder ein Mailanhang werden nicht auffallen und sind daher wahrscheinlich folgenlos...Ausserdem wäre es nicht ungewöhnlich wenn Microsoft sich "Exxell" schon längst gesichert, d.h. als Marke eingetragen hätte.
Bisschen hatte ich mit der Materie auch schon zu tun : es gilt Namen zusammenzusetzen ! Siehe Delphipraxis. Weder "Delphi" noch "Praxis" lässt sich schützen. Das sind Allerweltsbegriffe. Zusammengesetzt geht das schon gar nicht. Die Bundesbahn konnte z.B. den Begriff "Eurocity" oder "Eurocargo" nicht schützen lassen.
Stop : Google taucht noch auf. Das könnte ein Alleinstellungsmerkmal sein, weil Google kein "normaler" Begriff ist wie "Banane".