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HeikoAdams

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FreePascal / Lazarus
 
#8

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:56
Zitat von §10 Abs 1 ArbZG:
Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden ... zur Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen.
Damit dürften wohl auch Wartungsarbeiten an Sonn- und Feiertagen zulässig sein
Jeder kann ein Held werden und Leben retten!
Einfach beim NKR oder der DKMS als Stammzellenspender registrieren! Also: worauf wartest Du noch?
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