Hallo zusammen,
beim Markenrecht ist es wie beim Patentrecht, der "Geschädigte" muß die "Schädigung" und den "Schädiger" zunächst einmal finden.
Um das Beispiel "Exxell" aufzugreifen, eine Diskette auf dem Schulhof, oder ein Mailanhang werden nicht auffallen und sind daher wahrscheinlich folgenlos. Eine Anbietung bei Ebay wird mit größter Sicherheit ein entsprechendes Anschreiben (und ggf. weitere Nettigkeiten) nach sich ziehen.
Ausserdem wäre es nicht ungewöhnlich wenn Microsoft sich "Exxell" schon längst gesichert, d.h. als Marke eingetragen hätte.
Der sicherste Weg wäre den Programmnamen und ein paar ähnlich lautende Begriffe beim DPMA (
http://www.dpma.de/) schützen zu lassen.
Gruß
K-H