Die Beweiskraft liegt ab 6 Monaten bei dir (hab da leider mit nem Händler schon Erfahrung sammel müssen...). Laut Vebraucherzentrale sollte es aber schon reichen, wenn man sagt, dass man immer pfleglich damit umgegangen ist, und somit wäre der Händler/Hersteller wieder am Zug das Gegenteil zu beweisen. Ansonsten müsstest Du das Gerät beispielsweise zum Gutachter/Sachverständigen bringen.
Ich vermute aber, dass dein Defekt nicht von der Garantie gedeckt ist, da mechanische Kräfte zu dem Fehler geführt haben müssen...
[edit]Die Pixelfehler von denen Du hier sprichst, haben hier keinen Einfluss drauf . Dabei geht es darum, wie viele Pixelfehler schon bei Auslieferung/Herstellung des Displays vorhanden waren. Und dann kommt es zusätzlich noch auf die Fehlerklassendeklaration und die Fehlertypen an...[/edit]