Zitat von
Sharky:
Wenn ich doch von einer begangenen Straftat weiss und diese nicht anzeige vereitele ich doch die mögliche Verurteilung.
Nicht unbedingt. Wenn du von einer Straftat weist, und sie nicht zur Anzeige bringst, kann es ja jemand anderes tun. Falls das passiert, wird der Täter ja wahrscheinlich bestraft. Du hast also nicht zur Aufklärung beigetragen, aber du hast due Aufklärung auch nicht behindert! Jetzt könnte man natürlich noch argumentieren dass die Aufklärung verzögert wurde, evtl. Beweismittel verrottet sind und deshalb die Bestrafung zum Teil vereitelt wurde. Allerdings geschieht das ja indirekt und ohne dein zutun.
Stafvereitelung durch Unterlassen tritt nur auf die Organe der Strafverfolgung zu. Also wenn ein Polizist Kenntnis von einem Verbrechen erlangt kann er nicht sagen "Och nööö, gegen meinen Nachbarn ermittle ich doch nicht" da es seine Aufgabe ist, Verbrechen zu verfolgen.
Zusammengefasst: Du hast das Recht zu schweigen, aber du darfst die Justiz nicht daran hindern, ihren Lauf zu nehmen.
Als Beleg für meine Thesen führe ich mal diesen Artikel an:
http://www.taz.de/1/politik/deutschl...ei-missbrauch/