Zitat von
jfheins:
Ich bin zwar kein Jurist, aber:
§285 (Strafvereitelung) impliziert keine Anzeigepflicht. Vielmehr verbietet er, dass du Beweise o.ä. vernichtest um deinen Freund vor einer Strafe zu bewahren. ...
Hmmm... ich lese da eine Anzeigepflicht raus:
Zitat:
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird,
Wenn ich doch von einer begangenen Straftat weiss und diese nicht anzeige vereitele ich doch die mögliche Verurteilung.
Das mit dem Beichtgeheimniss ist bekannt. Aber wenn ein Opfer dies seinem Bichof oder so sagt und dieser jetzt keine Anzeige erstattet macht er sich in meinen Augen strafbar.
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"