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himitsu

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#9

Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch

  Alt 27. Apr 2010, 07:19
Ich dachte soeine "Plicht", bzw ein Gesetzt, welches sowas vorschreibt, gibt es nicht.
Und so wie sich das ließt, gibt es diese Pflicht direkt nicht, aber man macht sich strafbar, wenn man es nicht macht und kann bei Nichtanzeige bestraft werden.

Wikipedia: Anzeigepflicht
Anzeigepflicht bezeichnet aber auch eine Vorschrift des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die die Pflicht zur Anzeige von bestimmten Verbrechen beinhaltet. Nach § 138 StGB kann bestraft werden, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat. Diese Kenntnis muss zu einer Zeit erfolgt sein, in der die Verhütung des Verbrechens möglich ist. Wenn dann unterlassen wird, der Behörde oder den bedrohten Personen rechtzeitig Nachricht zu geben, kann der Betreffende mit Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe belegt werden.
Neuste Erkenntnis:
Seit Pos einen dritten Parameter hat,
wird PoSex im Delphi viel seltener praktiziert.
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