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jfheins

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#8

Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch

  Alt 26. Apr 2010, 22:36
Zitat von Luckie:
Was einem katholischen Priester gebeichtet wird unterliegt dem Beichtgeheimnis. Beichte ich einen Mord, darf der Priester nicht mit dem Wissen zur Polizei gehen.
Richtig. das ist so, weil in §139 Absatz 2 das Beichtgeheimnis geschützt wird. Und zwar (dafür ist der Paragraph da) auch in solchen Fällen wie Mord. D.h. wenn ein Priester in der Beichte von einem Mordplan erfährt ist er nicht verpflichtet diesen anzuzeigen. (Bzw. er wird nicht bestraft wenn er die Anzeige unterlässt) Jede normale Person ist nach §138 verpflichtet, das Vorhaben anzuzeigen. Das alles gilt wohlgemerkt für das Vorhaben. Ist die Straftat bereits passiert (z.B. Fund einer Leiche) ist man nicht verpflichtet, dies zur Anzeige zu bringen. Ebensowenig ist man verpflichtet, Pläne anzuzeigen die nicht in §138 genannt sind. Wenn du also bspw. von einem geplanten Diebstahl erfährst musst du nicht zur Polizei laufen. Das gleiche gilt für Kindesmissbrauch.

Zitat:
Aber das ist auch die einzige Ausnahme. Wenn er zum Beispiel sieht wie ein anderer Priester eine Straftat begeht, dann hat er die gleiche Pflicht dies zur Anzeige zu bringen, wie jeder andere Bürger auch.
Woher kommt diese Anzeigepflicht? Paragraph bitte.
Nur gewisse Berufsgruppen müssen Anzeige erstatten, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erlangen. Also wenn z.B. ein Polizist eine Leiche findet, muss er Anzeige erstatten. Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt. Ein normaler Bürger ist dazu nicht gesetzlich verpflichtet. (Moralisch evtl. schon, aber das ist eine andere Frage)
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