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Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
26. Apr 2010, 20:22
Was einem katholischen Priester gebeichtet wird unterliegt dem Beichtgeheimnis. Beichte ich einen Mord, darf der Priester nicht mit dem Wissen zur Polizei gehen. Aber das ist auch die einzige Ausnahme. Wenn er zum Beispiel sieht wie ein anderer Priester eine Straftat begeht, dann hat er die gleiche Pflicht dies zur Anzeige zu bringen, wie jeder andere Bürger auch.
Michael Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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