Zitat von
Medium:
Ich meine aufgeschnappt zu haben, dass es sogar ein gesondertes Kirchenrecht gibt, dass es diesen Institutionen erlaubt in einem gewissen Rahmen autark bei Straftaten in den eigenen Reihen zu agieren.
Das wäre aber starker Tobak!
Kannst Du das irgendwie belegen?
Was die Ausgangsfrage angeht, solange ein deutscher Staatsanwalt nichts von einer (potentiellen)Straftat weiß, solange tut sich da auch nichts. Noch ist es ja nicht so, daß der Staatsanwalt hier hinter jedem herschnüffelt. Und auch wenn man wenig Sympatien für Kirchen empfindet, so ist die Kriminalitätsrate dort nicht höher als in der Restbevölkerung. Also von daher eigentlich kein Grund von Staats wegen ein Auge auf sie zu haben.
Für mich ist das ein Problem der Moral. Da gibt jemand vor der Moral verpflichtet zu sein, erfährt von einer unmoralischen Handlung, die gleichzeitig eine Straftat sein könnte, und hat nichts anderes zu tun, als "Du bist aber bös" zu sagen., und intern eine Strafversetzung durchzuführen.
Da kann sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen.
Zitat:
Gibt es Regelungen die "Geistliche" (im weitesten Sinne des Wortes) von der Anzeigepflich entbinden?
Ja, das Beichtgeheimnis!
Gruß
K-H