Ich bin zwar kein Jurist, aber:
§285 (Strafvereitelung) impliziert keine Anzeigepflicht. Vielmehr verbietet er, dass du Beweise o.ä. vernichtest um deinen Freund vor einer Strafe zu bewahren.
Eine Anzeigepflicht ist nur durch
§138 gegeben, und das auch nur in wenigen eng umrissenen Fällen.