Hallo ihr lieben,
eines vorab:
Ich möchte nicht darüber diskutieren wie sich einzelne Pfarrer, Priester, oder wie auch immer die Amtsbezeichnung ist, verhalten haben!!
Auch möchte ich keine Grundsatzdiskussion über eine Kirche führen!
Meine Frage ist diese:
Nach meinem Verständniss von
§258 StGB macht sich jeder Strafbar der es unterlässt eine Straftat im Sinne des StGB zur Anzeige zu bringen.
Nun ist dies ja offentsichtlich in den Reihen der Kirche geschehen.
Gibt es Regelungen die "Geistliche" (im weitesten Sinne des Wortes) von der Anzeigepflich entbinden?
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"