Zitat von
Phoenix:
Von Genehmigung des Familiengerichts wollten die beim Amt da nix wissen und wir wussten davon auch nix).
Ich gebe nur wieder, was im Gesetz steht. Ob das in der Praxis anders gehandhabt wird, weiß ich nicht, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.
Zitat von
Phoenix:
Woher nimmst Du denn diese 'Weisheit'? Natürlich darf man als Privatperson Rechnungen ausstellen. Man darf lediglich keine Umsatzsteuer darauf ausweisen. Das geht z.B. dann ziemlich gut, wenn man mal seinen Keller ausrümpelt und noch nen alten gefunden Fernseher oder Monitor verscherbeln will (Privatverkauf). Das ist auch bitte nicht zu verwechseln mit einer reinen Quittung.
Ich denke, mittlerweile sollte klar sein, wie man obiger Post zu verstehen war. Das man darauf so ewig lange rumreiten kann...