Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen. Meine Freundin gibt Partys, liegt damit weit unter der Jahresgrenze von ~7000€ und musste trotzdem ein Gewerbe anmelden. Nur, wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, die man niemals wieder wiederholt, kann man auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichten.
Außerdem bist du noch minderjährig, es liegt also eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vor. Daher bedarf es bei dem selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes der Zustimmung des gesetzlichen Vormunds und des Familiengerichts (vgl. §112, Abs.1 BGB)
Find ich schön, dass alle hier sagen: "Mach mal."
Quellen: EStG: §§
15,
23,
22,
70 und BGB §§
107,
112.
Schlussfolgerung: Entweder wartest du bis zum 18. Geburtstag und meldest dann ein Kleingewerbe an, oder du gehst den Weg laut BGB. Ob du beim Finanzamt eine Freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst, würde ich mangels abgeschlossener Ausbildung einfach mal in Frage stellen.