Zitat von
himitsu:
PS: Wie wäre es eigentlich, wenn man eine gültige Lizenz hat und dann diese Version mit der gecrackten Lizenz nutzt.
Dürfte wohl auch nicht ganz koscher sein?
Ein unterbeschäftigter Jurist mag seine Freude daran haben, aber wenn Du tatsächlich eine gültige Lizenz hast, dann dürfte der von Dir skizzierte Fall in der Praxis eigentlich niemanden interessieren.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg