Zitat von
Delphi-Laie:
Dem Verkäufer könnte man ggf. wegen Betruges belangen, allerdings müßte der Vorsatz nachgewiesen werden, was schwierig wird, wenn er z.B. behauptet, den Datenträger auch nur von jemandem gekauft und dann nicht ausprobiert oder gar genutzt zu haben.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dein Geld würdest du auf jedenfall zurück bekommen.
Zitat von
Delphi-Laie:
Vielleicht ist so etwas bei elektronischen Büchern in Arbeit oder sogar schon teilweise Realität? Zum Glück ist der Computer mit Palladiumchip erstmal vom Tisch, denn damit wäre der Computer kein freies, m.E. sogar praktisch unbenutzbares Medium geworden, weil er dann Informationsverarbeitungswerkzeug mehr, sondern zu einer Abkassiersenke (Kapitalismus als Exzeß) degradiert geworden wäre.
Im Handy-Bereich oder jetz mit den neuen Smartphones kommt doch das. Apple zeigt doch das Kundengängelung sehr erfolgreich sein kann.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.