Zitat von
mleyen:
Soweit ich weiß, darf man nicht ohne Benachrichtigung des Herstellers/Anbieters Gewinne aus seinem Produkt, durch den Weiterverkauf des Produkts, schlagen.
Inwieweit es dabei Sonderfälle gibt, wieß ich nicht, aber solange es unter 'privaten Umständen' bleibt: 'wo kein Kläger, da kein Angeklagter'.
Das ist so nicht richtig, wenn Du rechtmäßger Eigentümer bist, darfst Du verkaufen was Du willst.
Software wird allerdings von den Herstellern oft nicht als Ware im üblichen Sinne gesehen, sondern als Lizenz, sprich Microsoft verkauft Dir nur das Recht ein Officepaket (z.B.) zu nutzen. Dieses Recht ist dabei nicht an das Eigentum eines Datenträgers, der die entsprechendenProgramme enthält, gebunden.
Wenn Alex auf einem Flohmarkt die entsprechenden CDs/Disketten... bekommen hat, dann hat er nur das Eigentum an den Datenträgern erworben. Das Recht (Lizenz) sie auch bestimmungsgemäß zu nutzen, wird durch den Lizenzschlüssel repräsentiert. Und dazu gibt es höchst unterschiedliche Urteile (in Deutschland) und da Delphi nun einmal ein amerikanisches Produkt ist hinter dem eine amerikanische Rechtsauffassung steht (copyright etc) bewegt er sich mit "delphi" in einer juristischen Grauzone. Für Datenträger, die Daten für die Installation von Delphi enthalten (ob es danach läuft, bzw. ob die Installation überhaupt durchführbar ist, das steht auf einem ganz anderen Blatt) ist das nicht ganz so grau.
Gruß
K-H