Jop dort wurde als mögliche Lösung dieses Problems das umbenennen vorgeschlagen.
Aber hier mal die vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten:
Zitat:
Zum einen können Sie override angeben und auf diese Weise die Prozedur der abgeleiteten Klasse ebenfalls virtuell machen, sodass geerbte Aufrufe sich immer noch auf die ursprüngliche Prozedur beziehen können.
Zweitens könnten Sie auch die Bezeichnung der Prozedur in der Deklaration der abgeleiteten Klasse ändern. In diesem Beispiel werden beide Methoden gezeigt.
Drittens können Sie die Direktive reintroduce in die Deklaration der Prozedur einfügen, um die Warnung für diese Methode zu unterdrücken.
Aber aus meiner Sicht war halt die Frage: welche der Lösungen am intelligentesten ist. Bzw. ob man bei der einen oder der anderen was beachten muss.