habe mal das hier gefunden
http://www.anwaltskanzlei-online.de/...-fur-software/
und als weiteres:
Ein Kunde von mir setzt ein WWS ein. Der Dienstleister für das WWS hat vertraglich geregelt, dass Programmfehler im Rahmen des Support-Vertrags kostenlos behoben werden.
Fehler an den Daten (auch wenn diese durch die fehlerhafte Software entstanden sind) sind nicht durch den Support-Vertrag abgedeckt und werden kostenpflichtig behoben (wenn gewünscht)
Ob das so zulässig ist entzieht sich meiner Kenntnis, so ist es da aber und so wird da auch verfahren.
Da diese Verträge (meines Wissens) durch 2 Rechtsanwaltskanzleien gegangen sind ... haben die RAe entweder davon keine Ahnung oder es gibt da tatsächlich rechtlich eine Möglichkeit.
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's

Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9
dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)