Was steht denn in den Lizenzbedingungen ?

Ist das konkreter Fall oder bloss Spekulation ? Meine Einschätzung (keine Rechtsberatung ! Die wird hier auch wohl keiner geben) : selbst ohne klare Lizenzbedingungen gilt im Zweifelsfall : "einem geschenkten Gaul..." und 19 EUR sind so gut wie geschenkt, zumindest wenn damit 12.000 EUR abgerechnet werden, oder eher noch viel mehr, wenn der Schaden schon so hoch wäre.
@roter Kasten : es gibt auch "Verhältnismässigkeit". Insofern müsste der Erwerber des Billigprogramms sich selber davon überzeugen, dass er für 19 EUR oder 0 Investition damit 1.000.000 EUR richtig abrechnen kann. Tut er das nicht, dann ist er fahrlässigerweise selber Schuld (der Anwender, nicht der Entwickler !). Aber, nach wie vor gilt : Recht kriegen <> Recht haben !! 8)