Ob die Software kostenlos war oder verkauft wurde, ist erstmal grundsätzlich egal.
Nur bei einer gekauften Software könnte man eventuell einen größeren Gewährleistungsanspruch durchsetzen.
Was wichtiger ist (so im Groben):
- war dieses Aufgrund eines grob fahrlässigen Fehlers passiert
- oder war dieser Fehler unvorhersehbar
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mirage228 Recht geb
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.